Protesten der Luftverkehrsbranche zum Trotz hat der Deutsche Bundestag gestern die kontrovers diskutierte Luftverkehrsabgabe beschlossen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags segnete gestern das umstrittene Sparpaket im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes ab. Dadurch soll der Bundesetat mit insgesamt 80 Milliarden Euro saniert werden. Spätestens 2013 plant Deutschland die Maastricht-Kriterien des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes wieder einzuhalten.
Die ökologische Luftverkehrsabgabe für Abflüge in Deutschland ist Teil dieses Sparpakets. Damit werden nun deutsche Flüge, gestaffelt nach der Entfernung vom Zielort, teurer. Ab 01. Januar 2011 werden für kurze Flüge acht Euro, für Mittelstrecken 25 Euro und für entfernte Ziele 45 Euro fällig. Insbesondere Billigflugangebote werden verhältnismäßig stark von dieser Steuer betroffen sein. Zugleich gilt sie sofortig für alle Flüge, die ab September 2010 gebucht wurden, damit niemand die Abgabe umgehen kann, indem er noch in diesem Jahr kurzfristig seine Reise bucht. Lediglich deutsche Inselflüge werden von der Luftverkehrsabgabe befreit. Die Ausnahme gilt für alle Flüge auf Inseln, die höchstens 100 Kilometer von der Küste entfernt sind.
Der bdo setzt sich seit vielen Jahren für Steuergerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern ein. Insofern begrüßen wir die beschlossene Luftverkehrsabgabe als Beitrag zu einem gerechteren Wettbewerb zwischen Flugzeug und Reisebus. Während Flüge bislang oftmals die billige Alternative zu Busfahrten darstellten, wird das ökologische Verkehrsmittel Bus voll besteuert – bei Mineralölsteuer, Ökosteuer, Stromsteuer und Mehrwertsteuer. Die Statistiken des Umweltbundesamtes belegen jedoch seit Jahren die ausgezeichnete Umweltbilanz des Busses im Gegensatz zum Flugzeug. Demnach emittiert das Flugzeug auf gleicher Strecke mit dem Reisebus das Elffache an CO2 und verbraucht das Vierfache an Energie. Insofern wird die Luftverkehrsabgabe zu mehr umweltpolitischer Abgabengerechtigkeit führen.