Hessens Busunternehmer machen Angebote für attraktivere Arbeitsbedingungen
Wiesbaden / Gießen. Der Landesverband Hessischer Busunternehmen (LHO) hat wenig Verständnis für die Warnstreik-Ankündigung der Gewerkschaft ver.di für Donnerstag (25.04.). Mit Blick auf die bereits vereinbarten weiteren Tarifvertrags-Gespräche (am 29. und 30.04.) unter Beteiligung eines Mediators hält der LHO die Streiks für unnötig. „Die Verhandlungen haben kaum richtig begonnen, schon wird ein erster Streik angekündigt“, bedauert Volker Tuchan, Geschäftsführer des LHO und Verhandlungsführer in der Tarifrunde.
Kritik am frühen Warnstreik: „Unnötig – Verhandlungen kaum richtig begonnen“
Der Verband hat in den seit März laufenden Tarifverhandlungen konkrete Vorschläge für stufenweise weiter steigende Löhne vorgelegt. So biete der LHO allen Vollzeitbeschäftigten für das Jahr 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro sowie in allen Lohngruppen jeweils dreiprozentige Tarifsteigerungen jeweils zum 01. Januar 2025, 2026 und 2027 an. Insgesamt sollen die Löhne damit um 9,3 % steigen. Auch sollen die bislang noch nicht an der Bus-Rente Hessen partizipierenden Beschäftigtengruppen einbezogen werden.
Die Positionen liegen aber weit auseinander, so der LHO. „Wir haben einen 28-Punkte-Katalog der Gewerkschaft vorliegen. Alleine die von ver.di genannten Kernpunkte (Entgelt, Inflationsausgleichsprämie und Durchbezahlung der Pausen) würden für 2024 ein Forderungsvolumen von mehr als 30 Prozent ausmachen. „Wir haben ein starkes Interesse daran, die Lohn- und Arbeitsbedingungen für Busfahrerinnen und -fahrer kontinuierlich weiter zu verbessern und einen Einstieg in die Branche interessanter zu machen. Die Busunternehmen müssen jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen beachten. Diese sind geprägt durch die Kostenfortschreibungsklauseln in den langlaufenden Verkehrsverträgen, die tatsächliche Lohnkostensteigerungen nur zum Teil ausgleichen. Damit sind die von ver.di geforderten Steigerungen nicht einmal ansatzweise zu refinanzieren“, so Tuchan weiter.
„Verkehrswende kann nur mit motiviertem Fahrpersonal erfolgreich werden“
Ob neben den Entgelterhöhungen weitere Verbesserungen bei den sonstigen Arbeitsbedingungen vereinbart werden können, hängt von den Rahmenbedingungen der Refinanzierung der Busunternehmen ab. Schon jetzt ist nach Angaben des LHO klar: Das Gesamtpaket werde die Busunternehmen vor enorme zusätzliche wirtschaftliche Herausforderungen stellen. Deshalb hoffe die Branche „auf einen raschen Tarifabschluss ohne unnötige Auseinandersetzungen auf dem Rücken unserer Fahrgäste“: Gemeinsames Ziel müsse auch in Hessen in 2024 sein, die durch viele Irritationen bereits genervten Kundinnen und Kunden im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) durch zuverlässige Angebote und gut getaktete Verbindungen zu überzeugen. Eine echte „Verkehrswende“ – in der die Bereitschaft steigt, auf das Auto zu verzichten und umweltfreundliche Busse und Bahnen zu nutzen – sei nur mit kontinuierlichem, engagiertem und bei Bedarf auch flexiblem Einsatz aller Busfahrerinnen und -fahrer machbar.
Der Verband hofft nun, dass in der kommenden Woche in konstruktiven und intensiven Gesprächen das Verständnis für die finanzielle Lage der Unternehmen klarmachen und Lösungsansätze für die Tarifrunde finden können“, so Tuchan abschließend.
Beispiel Bus-Rente: Gemeinsam innovative Lösungen finden
Der Landesverband Hessischer Busunternehmen (Sitz in Gießen) verweist darauf, dass er gemeinsam mit der Gewerkschaft ver:di bereits in zurückliegenden Jahren innovative Lösungen gefunden hat, die in der Branche bundesweit vorbildlich seien: So erhielten die Tarifpartner in Hessen 2022 den „Deutschen bAV-Preis“ – eine Auszeichnung, die für vorbildliche Projekte der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vergeben wird. Das vereinbarte Vorsorgemodell „BusRente Hessen“ erweist sich inzwischen nicht nur im deutschen Busgewerbe als Branchenlösung, die eine attraktive Zusatzrente etabliert. Dieses Modell der betrieblichen Altersvorsorge kann durch einen hohen Digitalisierungsgrad flächendeckend – sowohl von den oft sehr kleinen als auch von größeren Busunternehmen – umgesetzt werden. „Das Berufsbild der Busfahrer/in wird durch verbesserte Rentenleistungen attraktiver und unterstützt die Unternehmen bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung. Beschäftigte können ihre bAV zudem bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der Branche mitnehmen.