Am 9. Dezember hat der Hessische Landtag mit den Stimmen der CDU/FDP-Fraktion die Novelle des Hessischen ÖPNV-Gesetzes beschlossen. Schwerpunkt der Änderung ist die landeseigene Regelung zu den Ausgleichsleistungen für die rabattierte Schüler- und Auszubildendenbeförderung und die Aufgabenabgrenzung von Genehmigungsbehörden und Aufgabenträgern.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hatte der OVH die Gelegenheit, schriftlich sowie im Rahmen einer öffentlichen mündlichen Anhörung zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Kritisiert wurde von unserer Seite insbesondere die Regelung, nach der der gesetzliche Ausgleichsanspruch nach § 45a PBefG durch eine Landesregelung ersetzt wird. Denn nach dem Gesetz ist geregelt, dass sämtliche Ausgleichsmittel auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung (öffentlicher Dienstleistungsauftrag, kurz öDA) zwischen Aufgabenträger und Verkehrunternehmen gewährt werden. Dies betrifft auch die Ausgleichsleistungen für die rabattierte Beförderung von Schülern und Auszubildenden. Durch die Ersetzung des § 45a PBefG durch eine Landesregelung sehen wir auch den Spielraum für eigeninitiierte kommerzielle Genehmigungsanträge weiter eingeengt.
Das Gesetz ist bis zum 31.12.2011 befristet. In der Zwischenzeit will die hessische Landesregierung die Entwicklung der Novellierung des PBefG beobachten und sich hierdurch ergebende Änderungen in einem neuen ÖPNV-Gesetz einarbeiten. Unser Verband wird sich in dieser Zeit dafür einsetzen, dass kleinere und mittelständische Betriebe auch zukünftig noch Chancen auf Teilnahme am Wettbewerb und Verbleib im Markt haben werden.