Seit 1. Juli 2012 müssen in Frankreich nach französicher Norm zertifizierte Alkoholteströhrchen an Bord von Bussen mitgeführt werden. Diese sind in Tankstellen, Apotheken und Drogerien in Frankreich oder über http://www.igp-warenverkauf.de/ beziehbar.
Derzeit ist jedoch mit langen Wartefristen zu rechnen. Auch die Bezugsstellen in Frankreich haben derzeit meist keine Röhrchen mehr zur Verfügung, da auch Auto- und LKW-Fahrer diese beziehen müssen und die Nachfrage nicht mehr bewältigt werden kann.
Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorzeigen, wird ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld in Höhe von € 11,00 verhängt, das an Ort und Stelle zu zahlen ist.
Der bdo hat sich vor diesem Hintergrund mit Frankreich in Verbindung gesetzt, um eine schnellstmögliche Lösung zu finden. Außerdem hat die IRU das Problem im Namen seiner Mitgliedsverbände in einem Schreiben an die EU-Kommission geschildert.
Laut französischen Medien hat der Innenminister im Oktober verlauten lassen, dass aufgrund von Lieferengpässen ein fehlender Alkoholtester erst nach dem 01. März 2013 mit einem Bußgeld geahndet werden wird.