In der heutigen Sitzung des Bundesrates hat die Mehrheit der Länder gegen eine Busmaut votiert. Der Hauptantrag der A-Länder, der einen kompletten Gegenentwurf zum Regierungsentwurf vom 3. August darstellt, fand keine Mehrheit im Rat. Die zum Teil erst gestern eingebrachten Änderungs- und Hilfsanträge aus den Ländern Berlin, Bremen, Baden-Württemberg und Brandenburg zeigen das Bestreben, die Aufgabenträger zu stärken und eigenwirtschaftliche Verkehre quasi unmöglich zu machen.
Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo): "Auch wenn der Bundesrat die kluge Entscheidung getroffen hat, eine schädliche Busmaut abzulehnen, bewerten wir die aus den Ländern eingeschlagene Richtung als bewusste Benachteiligung des privaten Omnibusgewerbes."
Der bdo kritisiert die vor der Abstimmung von der Berliner Bürgermeisterin und Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer (SPD) getätigten Äußerungen bezüglich der Qualität eigenwirtschaftlicher Verkehre. Laut Junge-Reyer müsse der Kunde am Ende mit einem schlechteren Verkehrsangebot vorlieb nehmen, als es die Kommunen bestellen und finanzieren wollten. Ebenso nannte sie Lohn- und Sozialstandards, Umweltschutz und Barrierefreiheit als Kritikpunkte. Eine Liberalisierung des Fernbusangebotes sei ohne Maut unfair.
Christiane Leonard lehnt eine solche Stimmungsmache ab: "Die generelle Verteufelung des Mittelstandes zeigt, dass hier mehr auf Staatswirtschaft als auf unternehmerisches Engagement vertraut wird. Private Unternehmer sind bei der Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehre auf die Erlöse durch den Fahrscheinverkauf an Kunden angewiesen. Schon alleine deswegen stehen Qualität, Service und ein gutes Angebot an oberster Stelle. Eine grundsätzlich schlechtere Qualität eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen konnte obendrein noch nirgends belegt werden. Das Gegenteil ist der Fall.
"Viele der aus taktischen Gründen gestellten Änderungsanträge haben eine Zustimmung im Plenum gefunden. Diese Anträge beinhalten neben immer größeren Pflichten und Kosten für Unternehmer eine Umkehr des bewährten bisherigen ÖPNV-Systems. Durch die Verbindlichkeit des Nahverkehrsplans in Form eines neuen Versagungsgrundes werden die Aufgabenträger zulasten eigenwirtschaftlicher Verkehre massiv gestärkt. Das Ermessen einer neutralen Genehmigungsbehörde wird zugunsten von Aufgabenträgerinteressen stark eingeschränkt.