Dank der Intervention des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) konnte ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine wesentliche Verbesserung für die Busbranche eingebracht werden: Mit der jüngst verabschiedeten Gesetzesnovelle sind nun auch Personengesellschaften für die ermäßigte EEG-Umlage antragsberechtigt. Somit können private Busunternehmen in dieser Rechtsform, die E-Busse im Linienverkehr betreiben, von erheblich günstigeren Stromkosten profitieren und pro Bus und Jahr mehrere tausend Euro sparen. Der bdo dankt den Partnern im Bundeswirtschaftsministerium sowie in der Regierungskoalition für die schnelle Umsetzung des entsprechenden bdo-Vorschlags.
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